2024-05-0606:30
Ralf Hoffmann
Um eine planungsrechtliche Absicherung hinsichtlich der Vermischung von Dauerwohnung und Ferienwohnung im Nebeler Gemeindegebiet zu erreichen, wurde in den vergangenen Sitzungen bereits beschlossen, die B-Pläne 1,2, 3 und 4 zu überarbeiten. Im Nebeler Ortskern gibt es bisher keinen Bebauungsplan. Als sogenannter unbeplanter Innenbereich wird dieses Gebiet bisher baurechtlich nach § 34 BauGB beurteilt. §34 BauGB …
Der Artikel B – Plan für Nebeler Ortszentrum … erschien zuerst auf AmrumNews.